Einkommensteuerbefreiung 2025: Wer kann davon profitieren?

Die Befreiung von der Einkommensteuer ist ein begehrter Vorteil, und nicht jeder kennt alle Regeln, um sie in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und die voraussichtlichen Änderungen!

Allgemeiner Freibetragsbereich für Arbeitnehmer

Bis April 2025 lag die monatliche Einkommensteuerfreigrenze bei 2.259,20 R$, darüber hinaus galten progressive Steuersätze. Nachdem der Mindestlohn 2025 auf 1.518 R$ angehoben wurde, passte die Regierung diese Grenze jedoch – zumindest bis Mai – an und beließ die Steuerbefreiung für Personen mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 3.036 R$, was dem Zweifachen des Mindestlohns entspricht. 

Vorschlag zur Erhöhung des Freibetrags: bis zu 5.000 R$

Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Die Regierung hat dem Kongress einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine vollständige Einkommensteuerbefreiung für Personen mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 5.000 Reais vorsieht, mit einer teilweisen Befreiung für Personen mit einem Einkommen zwischen 5.000 und 7.000 Reais. Bei Annahme tritt die Maßnahme 2026 in Kraft und kommt rund 10 Millionen Brasilianern mit einer vollständigen Steuerbefreiung und anderen mit reduzierten Steuersätzen zugute.

Leistungen für Rentner und Pensionäre über 65 Jahre.

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Steuerbefreiung haben Rentner und Pensionäre ab 65 Jahren Anspruch auf einen weiteren steuerfreien Betrag. Dieser beträgt im Jahr 2025 monatlich 1.903,98 R$, was einer jährlichen Steuerbefreiung von bis zu 22.847,76 R$ entspricht. In bestimmten Fällen, die die brasilianische Sozialversicherung (INSS) betreffen, beläuft sich die doppelte Steuerbefreiung sogar auf insgesamt rund 49.810,96 R$ pro Jahr. 

Befreiung bei schweren Erkrankungen

Rentner und Pensionäre mit einer Diagnose schwerer Krankheiten (wie Krebs, AIDS, schwerer Herzkrankheit, Multipler Sklerose oder Parkinson) sind von der Einkommensteuer auf ihre Renten-, Pensions- oder Erwerbsminderungsrente befreit. Für den Erhalt dieses Status ist die Vorlage eines ärztlichen Attests und die Bestätigung durch die zuständige Behörde erforderlich.

Von der Meldepflicht befreit.

Auch ohne Steuerbefreiung für den Rabatt sind manche Menschen von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit:

  • Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 33.888 R$ im betreffenden Jahr (entspricht etwa 2.824 R$ pro Monat). 
  • Jeder, dessen Einkommen von der Besteuerung befreit oder ausschließlich an der Quelle besteuert wurde und sich im Laufe des Jahres auf insgesamt bis zu 200.000 R$ belief.
  • Jeder, dessen Vermögen (z. B. Immobilien oder Kapitalanlagen) am 31. Dezember 2024 bis zu 800.000 R$ betrug. 
  • Landwirte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 169.440 R$ 
  • Personen mit schweren Erkrankungen, Rentner und andere bereits erwähnte Gruppen können je nach Situation ebenfalls ausgenommen sein. 

Weitere Informationen zur Ausnahme

Neben bestimmten Einkommensgruppen und Rentnern gibt es weitere Gruppen, die von der Einkommensteuerbefreiung profitieren können. Menschen mit schweren Erkrankungen wie Krebs, AIDS, schweren Herzerkrankungen, Multipler Sklerose und Parkinson haben Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer auf Renten-, Pensions- oder Erwerbsminderungsrenten, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen. Landwirte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze können ebenfalls von der Steuerpflicht befreit sein. Darüber hinaus müssen Steuerzahler, deren Einkünfte ausschließlich aus quellensteuerpflichtigen Finanzanlagen stammen, je nach Höhe der Einkünfte unter Umständen keine Steuererklärung abgeben. Die Befreiung gilt auch für Personen mit geringem Vermögen oder einem Einkommen unterhalb der jährlichen Höchstgrenze. Diese Regelungen sollen die schwächsten Steuerzahler schützen und sicherstellen, dass Menschen mit geringerer Wirtschaftskraft oder in besonderen Lebenslagen nicht durch die Steuer belastet werden. Dadurch werden Steuergerechtigkeit und soziale Inklusion gefördert.

Wichtigste Punkte

  • Aktueller Freibetrag: bis zu 2.259,20 R$ (mit erwarteter Anpassung auf bis zu 3.036 R$)
  • Zur Diskussion stehender Vorschlag: Befreiung bis zu R$ 5.000, teilweise Befreiung bis zu R$ 7.000 ab 2026.
  • Spezielle Gruppen: Senioren (über 65 Jahre) und Menschen mit schweren Erkrankungen haben
  • Von der Meldepflicht befreit sind: Personen mit geringem Einkommen, geringem Vermögen oder solche, die bestimmte Kriterien erfüllen.
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