Einkommensteuerbefreiung 2025: Wer kann davon profitieren?

Die Einkommensteuerbefreiung ist ein begehrter Vorteil, doch nicht jeder kennt alle Regeln, um sie in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und die voraussichtlich bald in Kraft tretenden Änderungen!

Allgemeiner Freibetragsbereich für Arbeitnehmer

Bis April 2025 lag der monatliche Freibetrag für die Einkommensteuer bei bis zu 2.259,20 R$, darüber hinaus galten progressive Steuersätze. Nachdem der Mindestlohn im Jahr 2025 jedoch auf 1.518 R$ gesenkt wurde, fixierte die Regierung diesen Freibetrag zumindest bis Mai und behielt den Freibetrag für diejenigen bei, die bis zu 3.036 R$ pro Monat verdienten, was dem Doppelten des Mindestlohns entspricht. 

Vorschlag zur Erhöhung der Befreiung: bis zu 5.000 R$

Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Die Regierung hat dem Kongress einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine vollständige Befreiung von der Einkommensteuer für Personen mit einem Monatseinkommen von bis zu 5.000 Real und eine teilweise Befreiung für alle zwischen 5.000 und 7.000 Real vorsieht. Bei Annahme tritt die Maßnahme 2026 in Kraft und kommt rund 10 Millionen Brasilianern von der vollständigen Befreiung und anderen von ermäßigten Steuersätzen zugute.

Leistungen für Rentner und Pensionäre über 65 Jahre

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Steuerbefreiung haben Rentner und Pensionäre ab 65 Jahren Anspruch auf einen zusätzlichen steuerfreien Betrag. Im Jahr 2025 beträgt dieser zusätzliche Betrag 1.903,98 R$ pro Monat, sodass bis zu 22.847,76 R$ pro Jahr steuerfrei sind. In bestimmten Fällen, die das INSS (Nationales Institut für soziale Sicherheit) betreffen, beträgt die doppelte Steuerbefreiung bereits insgesamt ca. 49.810,96 R$ pro Jahr. 

Befreiung wegen schwerer Erkrankungen

Steuerzahler im Ruhestand oder sogar Rentner, bei denen schwere Krankheiten (wie Krebs, AIDS, schwere Herzkrankheiten, Multiple Sklerose oder Parkinson) diagnostiziert wurden, sind von der Einkommensteuer auf Ruhestands-, Renten- oder Ruhestandseinkommen befreit. Um diesen Status zu erhalten, ist die Vorlage eines offiziellen medizinischen Berichts und eine Formalisierung bei der zahlenden Agentur erforderlich.

Von der Meldepflicht befreit

Auch ohne Steuerbefreiung des Rabatts sind einige Personen von der Abgabe einer IRPF-Erklärung befreit:

  • Jeder, der im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als R$ 33.888 hatte (entspricht etwa R$ 2.824 pro Monat) 
  • Jeder, der im Jahr ein steuerfreies oder ausschließlich an der Quelle besteuertes Einkommen in Höhe von insgesamt R$ 200.000 hatte.
  • Jeder, der am 31. Dezember 2024 Vermögenswerte (wie Immobilien oder Investitionen) im Wert von bis zu 800.000 R$ besaß 
  • Ländliche Erzeuger mit einem jährlichen Bruttoumsatz von bis zu 169.440 R$ 
  • Auch Schwerstkranke, Rentner und andere bereits genannte Personengruppen können je nach Sachlage von der Steuer befreit sein. 

Weitere Informationen zur Befreiung

Neben Einkommensgruppen und Rentnern können auch andere Gruppen von Einkommensteuerbefreiungen profitieren. Menschen mit schweren Erkrankungen wie Krebs, AIDS, schweren Herzerkrankungen, Multipler Sklerose und Parkinson haben Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer auf ihre Alterseinkünfte, Renten oder Altersversorgungsleistungen, sofern sie ein offizielles ärztliches Attest vorlegen, das ihren Zustand belegt. Auch ländliche Erzeuger mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter einem bestimmten Schwellenwert können von der Steuererklärung oder -zahlung befreit sein. Darüber hinaus müssen Steuerzahler, die Einkünfte ausschließlich aus quellenbesteuerten Finanzinvestitionen beziehen, je nach Gesamtbetrag möglicherweise keine Steuererklärung abgeben. Die Befreiung gilt auch für Personen mit geringem Vermögen oder Einkommen unterhalb der jährlichen Höchstgrenze. Diese Regeln sollen die schwächsten Steuerzahler schützen und sicherstellen, dass Menschen mit geringeren wirtschaftlichen Mitteln oder in besonderen Situationen nicht durch die Steuer belastet werden. So werden Steuergerechtigkeit und soziale Inklusion gefördert.

Highlights

  • Aktueller Freibetragsbereich: bis zu 2.259,20 R$ (mit erwarteter Korrektur auf bis zu 3.036 R$)
  • Vorschlag zur Debatte: Befreiung bis zu 5.000 R$, teilweise bis zu 7.000 R$ ab 2026
  • Besondere Gruppen: Ältere Menschen (über 65 Jahre) und Menschen mit schweren Erkrankungen haben
  • Von der Steuererklärung befreit sind: Wer wenig verdient, über wenig Vermögen verfügt oder bestimmte Kriterien erfüllt
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